Die Justizministerin hat gerade ihren Vorschlag zur weiteren Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie veröffentlicht. Für Nutzer*innen und Urheber*innen ist der Vorschlag wirklich gut. Was drin steht, erfahrt ihr im #Thread #copyright #memes #uploadfilter
#UserGeneratedContent wird legal, realisiert über eine Bagatellgrenze. Das ist gut, noch besser ist, dass UrheberInnen dafür eine Pauschalvergütung bekommen. Das bedeutet, #Memes, Teil der Internetkultur, werden legal! Hier wird eine rechtliche Grauzone geschlossen.
Bagatellgrenze bedeutet laut Entwurf: Ton/Video bis zu 20 Sekunden darf benutzt werden, Texte bis zu 1000 Zeichen und Bilder bis zu 250kb, aber im Gegenzug Pauschallizent zwischen Plattform und Verwertungsgesellschaft. Das habe ich übrigens schon damals im Parlament vorgeschlagen
Nutzer*innen können beim Upload angeben, dass ihr Inhalt legal ist. Dann wird nicht gefiltert, der Inhalt erscheint direkt online. Das ist EXTREM wichtig, um z.B. in aktuellen Debatten nicht geblockt zu werden. Gute Maßnahme gegen Overblocking!
Gut für UrheberInnen ist auch, dass sie für lizensierte Werke einen Direktvergütungsanspruch gegenüber der Plattform erhalten. Das hilft Kreativen nicht nur Verwertern. Hoffentlich wird das nicht durch Altmaier wieder verwässert ( #lsr)
Auch die Definition für erfasste Plattformen ist gelungen. Start-Ups werden ausgenommen, auch wenn sie älter als 3 Jahre sind, wenn ihr Umsatz unter 1 Mio € liegt. Generell nur Plattformen erfasst, die in Konkurrenz zu Online-Inhaltsdiensten stehen. Was heißt das konkret?
Youtube steht in Konkurrent zu Spotify = erfasst. Kochbar steht in keiner Konkurrenz zu Online-Inhaltediensten = nicht erfasst.
Fazit: Für Nutzer*Innen positiv. Internetkultur wie memes und selbsterzeugte Inhalte wären nach diesem Vorschlag legal. Urheber*Innen erhalten faire Vergütung (Pauschale und Direktanspruch).
Noch offen: offensichtlich rechtswidrige Inhalte, ist schwierig, erfordert eben doch Uploadfitler und automatische Erkennung, da muss Klärung her, spätestens hier kommen #uploadfilter vor. Die werden also nicht verhindert.
Bei der Bagatellgrenze sollten auch kleine Creator und nicht nur private Nutzer*Innen befreit werden. Sollte mit EU-Recht (Artikel 17 InfoSoc Richtlinie) vereinbar sein.
Und hier noch mein Video: Memes werden legal | Umsetzung Urheberrechts-Richtline | Uploadfilter | Tiemo Wölken